Welche Arten von Energiegemeinschaft sind zur Zeit möglich?

Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energiegemeinschaften, die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) und die Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG). Der rechtliche Rahmen für Energiegemeinschaften ist im EAG (Erneuerbaren Ausbaugesetz) festgelegt, welches seit Juli 2021 in Kraft ist. In unserem Fall handelt es sich um eine regionale EEG auf Basis §16c ElWOG 2010

Seit 2021 können daher mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie…

  • produzieren
  • speichern
  • verbrauchen
  • und verkaufen

Eine EEG darf also keinen Strom einkaufen, nur der von Mitgliedern oder EEG selbst erzeugte (Anlagen können auch gepachtet oder gemietet sein) Strom, darf mit den Mitgliedern geteilt werden