Was bedeutet „nähere Umgebung“ im Zusammenhang mit einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft?

In Österreich wird die „nähere Umgebung“ oder auch der sog. Nachbereich über das Stromnetz definiert.  Alle Netzteilnehmer, die über die Netzebene 5 (konkret an derselben Sammelschiene des Umspannwerks) miteinander verbunden sind und sich im gleichen Konzessionsgebiets eines Netzbetreibers befinden, können an einer gemeinsamen EEG teilnehmen. Dies nennt man dann regionale EEG

Sind alle Teilnehmer über den gleichen Niederspannungstransformator (Netzebene 7) verbunden, nennt man es lokale EEG. Die Netzgebühren werden in beiden Fällen ermäßigt, bei lokalen EEGs mehr, bei regionalen etwas weniger. BEGs bekommen gar keine Ermäßigung auf die Netzgebühren.

Die Nahbereichsabfrage:

Die Information, an welchen Teil des Verteilernetzes eine Anlage angeschlossen ist, bekommt man vom eigenen Netzbetreiber. Dieser wurde per Gesetz dazu verpflichtet, Interessierten diese Auskunft binnen 14 Tagen zu erteilen. Bei Wiener Netze muss man zu diesem Zweck eine Beauskunftungskennzahl beantragen: 

Im Bild die Netzebenen des Stromnetzes und Varianten von Energiegemeinschaften:

Antragsformular für Ihre Beauskunftungskennzahl - Wiener Netze GmbH